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Wenn Studierende eine Kunstpause einlegen …

(OVB) Eile mit Weile. Das mag sich manch ein Studierender denken und legt ein Semester lang eine Pause ein. Die Eltern indes kommt eine solche Auszeit teuer zu stehen. Diese Einschätzung resultiert aus einer Entscheidung vom Bundesfinanzhof (BFH) unter dem Aktenzeichen VIII R 23/03. Denn während des Urlaubssemesters befindet sich Studiosus bzw. Studiosa nicht mehr in der Ausbildung. Folge: In dieser Zeit verlieren Eltern das Kindergeld von 154 Euro pro Monat und Sprössling und außerdem den Anspruch auf einen Steuern sparenden Kinderfreibetrag. Sofern Vater und Mutter ein Eigenheim gebaut oder gekauft haben und für ihre selbst genutzte Immobilie die Kinderzulage bekommen, wird auch diese während der Auszeit von Sohn oder Tochter gestrichen. Schließlich dürfen während des Urlaubssemesters auch die Ausbildungskosten nicht mehr als Sonderausgaben mit dem Finanzamt Steuern sparend abgerechnet werden. Folge: Da das Urlaubssemester in der Regel sechs Monate beträgt, müssen die Eltern auf die Hälfte der genannten Beträge als Steuerspar-Posten verzichten.



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Autokäufer muss Beweise vorlegen

(OVB) Die so genannten Montagsautos sind berühmt und berüchtigt. Angeblich weisen die Vierräder, die montags – also kurz nach dem Wochenende – gefertigt werden, außergewöhnlich viele Mängel auf. Ob dies tatsächlich stimmt, bleibt dahingestellt. Tatsache ist aber, dass Autokäufer bisweilen erhebliche Probleme haben, ein tatsächlich oder nur angeblich mangelhaftes Fahrzeug zurückzugeben. Dies zeigt eine Entscheidung vom Landgericht (LG) Kaiserslautern unter dem Aktenzeichen III O 722/03. Im vorliegenden Fall hatte ein Autokäufer sich ziemlich erbost über die Mängel an seinem neuen Fahrzeug gezeigt. Er forderte den Verkäufer auf, das schadhafte Vierrad zurückzunehmen. Der Autohändler wiederum weigerte sich und ließ es auf eine gerichtliche Auseinandersetzung vor dem LG Kaiserslautern ankommen. Grundsätzliche Aussage im Urteil unter dem eingangs erwähnten Aktenzeichen: Wer ein Fahrzeug kauft und behauptet, das dieses mangelhaft sei, muss dafür schon stichhaltige Beweise vorlegen können. Ansonsten braucht der Verkäufer den angeblich schadhaften Wagen nicht zurückzu-

nehmen.



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Plötzliche Panikattacke vor einem Flug

(OVB) Unverhofft kommt oft. Genau das passierte einem Flugreisenden, der kurz vor dem „Boarding“ Panik bekam und seinen Düsentrip nicht antrat. Von seiner Reiserücktrittsversicherung begehrte der verhinderte Flugpassagier deshalb eine Erstattung der Kosten. Die Assekuranz jedoch verweigerte dies und ließ es auf eine gerichtliche Auseinandersetzung vor dem Landgericht (LG) München ankommen. Entscheidung unter dem Aktenzeichen 13 S 5055/06: Der Versicherer muss nur zahlen, sofern ein Psychiater die „schwerwiegende psychische Erkrankung“ attestiert. Eine entsprechende Einschätzung vom Hausarzt reicht indes nicht, befanden die Landrichter der bayerischen Hauptstadt.



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Kleinarbeit einem Arzt nicht zumutbar

(OVB) Ein Patient staunte nicht schlecht, als er die von seinem Arzt ausgefertigten Behandlungsunterlagen durch schaute. Allerdings war die Schrift des Medikus ziemlich unleserlich, so dass der Patient den Behandlungsunterlagen keine vernünftigen Informationen entnehmen konnte. Deshalb wandte er sich an seinen Arzt und forderte ihn auf, die handschriftlichen Notizen sauber abgetippt vorzulegen. Der Doktor weigerte sich und ließ es auf eine gerichtliche Auseinandersetzung ankommen. Doch auch vor dem Landgericht (LG) Dortmund zog der Patient den Kürzeren. Unter dem Aktenzeichen 17 S 76/07 entschieden die LG-Richter aus dem Ruhrgebiet, dass einem Arzt so viel Aufwand nicht zumutbar sei.



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