Wenn Studierende eine Kunstpause einlegen …
(OVB) Eile mit Weile. Das mag sich manch ein Studierender denken und legt ein Semester lang eine Pause ein. Die Eltern indes kommt eine solche Auszeit teuer zu stehen. Diese Einschätzung resultiert aus einer Entscheidung vom Bundesfinanzhof (BFH) unter dem Aktenzeichen VIII R 23/03. Denn während des Urlaubssemesters befindet sich Studiosus bzw. Studiosa nicht mehr in der Ausbildung. Folge: In dieser Zeit verlieren Eltern das Kindergeld von 154 Euro pro Monat und Sprössling und außerdem den Anspruch auf einen Steuern sparenden Kinderfreibetrag. Sofern Vater und Mutter ein Eigenheim gebaut oder gekauft haben und für ihre selbst genutzte Immobilie die Kinderzulage bekommen, wird auch diese während der Auszeit von Sohn oder Tochter gestrichen. Schließlich dürfen während des Urlaubssemesters auch die Ausbildungskosten nicht mehr als Sonderausgaben mit dem Finanzamt Steuern sparend abgerechnet werden. Folge: Da das Urlaubssemester in der Regel sechs Monate beträgt, müssen die Eltern auf die Hälfte der genannten Beträge als Steuerspar-Posten verzichten.