Was bedeutet es, gesetzlich krankenversichert zu sein?
Zu den Konditionen der gesetzlichen Krankenversicherung gehört in erster Linie das Solidaritätsprinzip.
Konkret bedeutet dies, dass grundsätzlich jeder aufgenommen wird und dies unabhängig vom Alter, dem Geschlecht, den berufsspezifischen Risiken und dem Gesundheitszustand. Verbunden damit ist jedoch, anders als bei den privaten Versicherern, dass die zu leistenden Monatsbeiträge am Einkommen des einzelnen Versicherungsnehmers festgemacht werden.
Die Beiträge werden jeweils zur Hälfte vom Arbeitnehmer und seinem Arbeitgeber übernommen, wobei bei Rentnern der entsprechende Rentenversicherungsträger den Arbeitgeberanteil bezahlt.
Familienmitglieder, die gering verdienen oder erwerbslos sind, gelten automatisch als mitversichert. Für die gesetzlichen Krankenkassen ist ein umfassender und einheitlicher Schutz gesetzlich vorgeschrieben, wobei das Sachleistungsprinzip gilt. Krankenhaus- und Arztrechnungen müssen nicht vom Patienten vorfinanziert werden, da die erbrachten Leistungen direkt mit der zuständigen Krankenkasse abgerechnet werden.
Jedoch kann der Arzt nicht frei gewählt werden, da eine Behandlung lediglich durch Vertragsärzte gewährleistet wird.
Eine Praxisgebühr von 10 Euro im Quartal, Zuzahlungen bei Medikamenten und eine Unterbringung in Mehrbettzimmern bei einem stationären Aufenthalt gehören zu den Bedingungen der gesetzlichen Krankenkassen.
Wer jedoch seinen Schutz ausbauen will, hat die Möglichkeit, durch Krankenzusatzversicherungen das Leistungsspektrum zu erweitern.
Hat man sich für den Wechsel in eine andere Gesetzliche entschieden, ist dies meist ohne Probleme möglich.
Zu den Voraussetzungen gehört, dass der Versicherte 18 Monate gesetzlich versichert war und dass eine zweimonatige Kündigungsfrist eingehalten werden muss.
Seit wenigen Monaten besteht zudem auch die Möglichkeit, Beiträge zurück erstattet zu bekommen, wenn die Krankenkasse innerhalb eines Kalenderjahres nicht in Anspruch genommen wurde. Dafür stehen besondere Tarife zur Verfügung, die mit einem geringen Selbstbehalt verbunden sind.