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Versicherungsrecht    |    

Kaputte Autoteile nicht wegwerfen

(OVB) Wer als Autokäufer Schadenersatzansprüche durchsetzen möchte, muss dafür auch Beweise vorlegen, dass diese berechtigt sind. So lautet die Quintessenz einer Entscheidung vom Bundesgerichtshof (BGH) unter dem Aktenzeichen VIII ZR 43/05. Kernaussage: Moniert ein Autokäufer defekte Einzelteile und will diese ersetzt bekommen, so muss er diese vorlegen. Falls er dies nicht kann, gehen seine Ansprüche auf Schadenersatz ins Leere.



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Eltern müssen sich sputen

(OVB) Ein interessantes und zugleich wichtiges Urteil für alle Eltern mit Kindern kommt vom Bundesfinanzhof (BFH) unter dem Aktenzeichen III R 13/06. Letztlich ging es im Verfahren um die Frage, wie lange sich Väter und Mütter Zeit lassen können mit einem Einspruch, sobald ihnen das Kindergeld aberkannt wurde. Die Widerspruchsfrist, so betonte das höchste deutsche Steuergericht einmal mehr, beträgt ein Monat nach Zustellung des abschlägigen Bescheids. Besonders interessant für betroffene Eltern: Diese Monatsfrist gilt selbst dann, wenn das Kindergeld ungerechtfertigter Weise aberkannt wurde. Fraglich ist allerdings, ob damit das letzte Wort in dieser Angelegenheit gesprochen worden ist. Denn möglicherweise wird sich noch das Bundesverfassungsgericht mit der Frage beschäftigen, ob Väter und Mütter in einem solchen Fall durch den Zwang zur Einhaltung der Widerspruchsfrist nicht doch benachteiligt werden.

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Kaputte Autoteile nicht wegwerfen

(OVB) Wer als Autokäufer Schadenersatzansprüche durchsetzen möchte, muss dafür auch Beweise vorlegen, dass diese berechtigt sind. So lautet die Quintessenz einer Entscheidung vom Bundesgerichtshof (BGH) unter dem Aktenzeichen VIII ZR 43/05. Kernaussage: Moniert ein Autokäufer defekte Einzelteile und will diese ersetzt bekommen, so muss er diese vorlegen. Falls er dies nicht kann, gehen seine Ansprüche auf Schadenersatz ins Leere.



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(OVB) Wer als Autokäufer Schadenersatzansprüche durchsetzen möchte, muss dafür auch Beweise vorlegen, dass diese berechtigt sind. So lautet die Quintessenz einer Entscheidung vom Bundesgerichtshof (BGH) unter dem Aktenzeichen VIII ZR 43/05. Kernaussage: Moniert ein Autokäufer defekte Einzelteile und will diese ersetzt bekommen, so muss er diese vorlegen. Falls er dies nicht kann, gehen seine Ansprüche auf Schadenersatz ins Leere.



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Eltern müssen sich sputen

(OVB) Ein interessantes und zugleich wichtiges Urteil für alle Eltern mit Kindern kommt vom Bundesfinanzhof (BFH) unter dem Aktenzeichen III R 13/06. Letztlich ging es im Verfahren um die Frage, wie lange sich Väter und Mütter Zeit lassen können mit einem Einspruch, sobald ihnen das Kindergeld aberkannt wurde. Die Widerspruchsfrist, so betonte das höchste deutsche Steuergericht einmal mehr, beträgt ein Monat nach Zustellung des abschlägigen Bescheids. Besonders interessant für betroffene Eltern: Diese Monatsfrist gilt selbst dann, wenn das Kindergeld ungerechtfertigter Weise aberkannt wurde. Fraglich ist allerdings, ob damit das letzte Wort in dieser Angelegenheit gesprochen worden ist. Denn möglicherweise wird sich noch das Bundesverfassungsgericht mit der Frage beschäftigen, ob Väter und Mütter in einem solchen Fall durch den Zwang zur Einhaltung der Widerspruchsfrist nicht doch benachteiligt werden.

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Eltern müssen sich sputen

(OVB) Ein interessantes und zugleich wichtiges Urteil für alle Eltern mit Kindern kommt vom Bundesfinanzhof (BFH) unter dem Aktenzeichen III R 13/06. Letztlich ging es im Verfahren um die Frage, wie lange sich Väter und Mütter Zeit lassen können mit einem Einspruch, sobald ihnen das Kindergeld aberkannt wurde. Die Widerspruchsfrist, so betonte das höchste deutsche Steuergericht einmal mehr, beträgt ein Monat nach Zustellung des abschlägigen Bescheids. Besonders interessant für betroffene Eltern: Diese Monatsfrist gilt selbst dann, wenn das Kindergeld ungerechtfertigter Weise aberkannt wurde. Fraglich ist allerdings, ob damit das letzte Wort in dieser Angelegenheit gesprochen worden ist. Denn möglicherweise wird sich noch das Bundesverfassungsgericht mit der Frage beschäftigen, ob Väter und Mütter in einem solchen Fall durch den Zwang zur Einhaltung der Widerspruchsfrist nicht doch benachteiligt werden.

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